Verwaltung
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Meldeamt
Information für den Meldepflichtigen
1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
• Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor
der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
des/der Unterkunftnehmers/Unterkunftnehmerin hervorgehen, z. B. Reisepass
und Geburtsurkunde;
• UnterkunftnehmerInnen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
(Fremde): Reisedokument (z. B. Reisepass);
• wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer
Wohnsitz“ wird, ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohn-
sitzes eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.
3. Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der/die Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
4. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz- Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe etc.) maßgeblich.
5. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz- Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.
Standesamt
Das Standesamt umfasst die Aufgabenbereiche Geburten, Ehe und Trauung und Sterbefälle.
Zuständig für diese Bereiche in der Gemeinde Malta sind die Standesbeamten:
Werner Pacher und Christoph Eigner
Wohnungsamt
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Gemeinde Malta unter der Tel.-Nr: 04733/220-10, Fr. Feichter gerne zur Verfügung. Bewerbungen mögen beim Gemeindeamt Malta schriftlich oder per Email (malta@ktn.gde.at) eingebracht werden.
Wohnungsamt - Mietwohnungen
Sie haben Interesse eine Wohnung in unserer Gemeinde zu beziehen?
Die Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung in der Gemeinde Malta ist, dass Sie ein Wohnungsansuchen einbringen. Nach Erhalt Ihres Ansuchens schicken wir Ihnen laufend Informationen, welche Gemeinde- aber auch ESG-Wohnungen zur Vergabe frei stehen. Die Wohnungsvergaben erfolgen grundsätzlich in den Sitzungen des Ausschusses für Familie, Kultur, Sport und Vereine oder in den Sitzungen des Gemeinderates.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Ingrid Feichter.
Nachfolgend finden Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes
Emir Memic, MA
Mobiltelefon: +43 (0) 664 8818 5373
Fax: +43 (0) 4733 220 17
E-Mail: emir.memic@ktn.gde.at