Wahlen
Volksbefragung
Volksbefragung am 12.01.2025
Soll zum Schutz der Kärntner Natur die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?
Wie können Sie abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in der Gemeinde Malta aufhalten?
Sollten Sie sich am Tag der Volksbefragung nicht in der Gemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen das Stimmlokal nicht aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte in einem Wahllokal oder in Form der Briefwahl (mit Stimmkarte) schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich.
Schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 (23:59 Uhr) eingebracht werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr) eingebracht werden (nicht telefonisch).
Hinweis: Wenn Sie die Stimmkarte ohne ID Austria anfordern, wird Ihnen diese mit eingeschriebener Sendung übermittelt. Das bedeutet, dass Sie die Stimmkarte beim Postamt (Postpartner) abholen müssen, wenn die persönliche Übergabe durch den Zusteller scheitert.
Sie sind zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 (aktives Stimmrecht) berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicherin/Österreicher mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Malta sind
- am Stichtag (22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Gemeinde Malta eingetragen sind und
- kein Wahlauschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt
Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich mit 9. Dezember 2024.
Die Stimmkarte kann unter untenstehendem Link vom 07. November 2024 bis zum 08. Jänner 2025 (24 Uhr) beantragt werden.
https://www.wahlkartenantrag.at/indexs.html?gkzCd=20619