Infolge der Witterungsverhältnisse (Tauwetter) wird gem. § 44 (b) StVO 1960, von der Gemeinde Malta als Straßenerhalter eine Gewichtsbeschränkung von höchstens 5 t Gesamtgewicht ab Montag, den 16. März 2026 für den Straßenzug „Gößgrabenweg (ab Anwesen Kargl)“ angebracht.