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Gewichtsbeschränkung "Gößgrabenweg" Tauwetterperiode 2026

BEITRAG VOM 16.02.2026

Infolge der Witterungsverhältnisse (Tauwetter) wird gem. § 44 (b) StVO 1960, von der Gemeinde Malta als Straßenerhalter eine Gewichtsbeschränkung von höchstens 5 t Gesamtgewicht ab Montag, den 16. März 2026 für den Straßenzug „Gößgrabenweg (ab Anwesen Kargl)“ angebracht.

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