Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.