Liebe Måltingerinnen und Måltinger, werte Gemeindebürger!
Die Gemeinde Malta unterstützt die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung im Kampf gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) zum Schutz der Bevölkerung in vollem Umfang. Folgende Maßnahmen werden in unserem Gemeindegebiet ab sofort verfügt und gelten bis auf Widerruf. Es erfolgt eine laufende Evaluierung und bei Bedarf eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen!
Das Gemeindeamt ist weiterhin von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt und telefonisch (0 47 33 220) oder via E-Mail (malta@ktn.gde.at) erreichbar.
Bis auf Widerruf gibt es keinen Parteienverkehr! Persönliche Kontakte mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung werden nur in unaufschiebbaren Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt.
Für die Abgabe von Anträgen und Unterlagen steht der Postkasten im Außenbereich zur Verfügung. Die Beantwortung wird unverzüglich schriftlich erfolgen.
Betreuungsangebot im KiZe Fischertratten und in der Volksschule Malta:
Für jene Eltern, welchen eine häusliche Betreuung der Kinder aus beruflichen Gründen unzumutbar ist, stehen die Betreuungsangebote in unseren Einrichtungen weiterhin bedarfsgerecht zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kinderbetreuung nur in Ausnahmefällen für Gemeindebürger, die in den Berufsfeldern Gesundheitsversorgung, Blaulichtorganisationen und Lebensmittelhandel tätig sind, in Anspruch genommen werden darf! Ansonsten ist die Betreuung der Kinder zu Hause zu organisieren!
Im Bedarfsfall sind die zu betreuenden Kinder unter Angabe des genauen Betreuungsbedarfs unter den Telefonnummern 0 47 32 34 24 (Kindergarten) oder 0 47 33 220 (Gemeindeamt) anzumelden.
Die Müllentsorgung wird in den Versorgungsbereichen der Gemeinde Malta ausnahmslos aufrechterhalten!
Das Altstoffsammelzentrum ist ab sofort – zumindest bis einschließlich Freitag, 27. 3. 2020 - geschlossen!
Sämtliche Freizeiteinrichtungen und öffentliche Veranstaltungsräume der Gemeinde Malta (Sportplätze, Spielplätze, Festsaal, Probelokale, etc.) sind bis auf weiteres gesperrt bzw. bleiben geschlossen.
Gemeindebürger, welche sich in den letzten beiden Wochen in den Gemeinden Heiligenblut, St. Anton, Ischgl, Galtür oder einer anderen Gemeinde im Tiroler Paznauntal aufgehalten haben, wird dringend empfohlen, das Haus nicht zu verlassen!
Zudem wird diesen Personen geraten, sich auf eine eventuelle Ansteckung testen zu lassen! Vor allem der Kontakt zu älteren Personen ist dringend zu vermeiden!
Für ältere Gemeindebürger wird seitens der Gemeinde Malta ein Versorgungsnotdienst eingerichtet. Sollte der Einkauf von Lebensmitteln und das Besorgen von Medikamenten nicht möglich sein, wird dieses von der Gemeinde organisiert! Im Bedarfsfall melden Sie sich bitte von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr telefonisch am Gemeindeamt (Tel.: Nr. 047 33 220).
Als Bürgermeister bedanke ich mich, dass Sie die dringend notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung, der Landesregierung und der Gemeinde mittragen und befolgen! Nur gemeinsam können wir diese außergewöhnliche Situation bewältigen und Neuinfektionen möglichst hintanhalten. Zusammen werden wir mit Geduld, Disziplin, Eigenverantwortung, Rücksichtsahme und Mut diese Krise meistern!
Der Bürgermeister:
Mag. Klaus Rüscher
Wichtige Telefonnummern im Zusammenhang mit der COVID 19 Krise:
Bedingt durch die steigende Zahl an Infektionen in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID 19) wird seitens des Bürgermeisters folgendes angeordnet:
Die Versorgung der Betroffenen mit Nahrungsmittel und mit Medikamenten wird im Bedarfsfall von der Gemeinde organisiert:
Telefon: (0 47 33) 220, Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr)
Wichtige Telefonnummern im Zusammenhang mit der COVID 19 Krise:
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Malta unter: www.malta.gv.at
Der Bürgermeister:
Mag. Klaus Rüscher
Dringende Verfügung des Bürgermeisters gemäß § 73 K-AGO - 6 April 2020
Verfügung des Bürgermeisters über eine hauswirtschaftliche Sperre gemäß den Bestimmungen des § 24 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz (K-GHG)
Die Öffnung von öffentlichen Altstoffsammelzentren ist derzeit entsprechend den geltenden Erlässen, Verordnungen und Gesetzten nicht möglich!
Das Entzünden der traditionellen Osterfeuer ist heuer kärntenweit per Verordnung untersagt.
Das Verbot gilt generell für offene Feuer und ist vorerst bis 30. April gültig.
- https://www.ktn.gv.at/
- https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona.html
- https://www.bildung-ktn.gv.at/
- kostenlose AGES-Infoline Coronavirus 0800 555 621
- Gesundheitshotline 1450
- www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus
- https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
- https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender